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Satzung des HGV's


1. NAME UND SITZ
Der Verein führt den Namen Handels- und Gewerbeverein Ludwigslust und Umgebung und hat seinen Sitz in Ludwigslust. Der Verein soll im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes eingetragen werden.

2. ZWECK
Der Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Handwerkern, Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen zur Wahrnehmung und Durchsetzung der Interessen des selbstständigen Mittelstandes sowie zur Förderung des Wirtschaftsstandortes in Ludwigslust und Umgebung. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.

3. GESCHÄFTSJAHR
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

4. ORGANE DES VEREINS
Die Organe des Vereins sind:
a) Mitgliederversammlung
b) Vorstand
c) Beirat

5. MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins.
Aufgaben: Wahl und Abwahl des Vorstandes, Beschlussfassung über Satzungsänderungen, Verwendung des Vereinsvermögens und Festsetzung der Beitragsordnung.
Einberufung: Erfolgt mindestens 14 Tage vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung.
Stimmrecht: Ein Mitglied kann per schriftlicher Vollmacht maximal zwei weitere abwesende Mitglieder vertreten.
Beschlussfähigkeit: Gegeben bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder. Bei Beschlussunfähigkeit wird die Versammlung innerhalb von 4 Wochen wiederholt und ist dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.
Mehrheiten: Beschlüsse erfolgen mit einfacher Mehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Satzungsänderungen benötigen eine Zweidrittelmehrheit bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder.
Protokoll: Über Beschlüsse ist eine Niederschrift zu führen, die von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen ist.

6. DER VORSTAND
Zusammensetzung: Besteht aus drei oder fünf Mitgliedern (Vorsitzender, zwei Stellvertreter, Schriftführer, Schatzmeister); Doppelfunktionen sind möglich.

Vertretung: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der 1. Stellvertreter und der Schatzmeister. Je zwei vertreten den Verein gemeinsam.

Amtszeit: Wahl für zwei bis maximal vier Jahre; Wiederwahl ist zulässig.

Aufgaben: Führung der laufenden Geschäfte, Umsetzung von Beschlüssen, Organisation der Mitgliederversammlung sowie Entscheidung über Mitgliederaufnahme oder -ausschluss.

Widerspruch: Gegen Vorstandsentscheidungen kann binnen eines Monats Widerspruch eingelegt werden; die Mitgliederversammlung entscheidet dann endgültig.

7. BEIRAT
Der Beirat besteht aus bis zu sieben Mitgliedern und hat eine beratende Funktion zur Unterstützung des Vorstandes. Die Mitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes berufen. Die Berufung endet spätestens mit der Amtszeit des Vorstandes.

8. MITGLIEDSCHAFT
Erwerb: Möglich für Gewerbetreibende, Handwerker, Freiberufler sowie natürliche und juristische Personen, die die Vereinsziele unterstützen.
Dauer: Mindestens zwei Jahre, mit stillschweigender Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Kündigung: Schriftlich per Einschreiben zum Jahresende, einzureichen bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres.
Erlöschen: Durch Austritt, Tod oder Ausschluss (z.B. bei grober Verletzung der Vereinsehre oder Beitragsverzug).

9. RECHTE UND PFLICHTEN
Mitglieder sind zur Einhaltung der Satzung und Unterstützung des Vereinszwecks verpflichtet. Jedes Mitglied hat eine Wahlstimme und ist in alle Organe wählbar.

10. BEITRÄGE
Die Höhe der Beiträge und Gebühren wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Maßgebend ist die jeweils gültige Beitragsordnung.

11. AUFLÖSUNG DES VEREINS
Zur Auflösung ist eine Zweidrittelmehrheit bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder notwendig. Das verbleibende Vermögen muss einer gemeinnützigen Einrichtung für Menschen mit Behinderungen zugeführt werden.

12. SCHLUSSBESTIMMUNG
Der Vorstand ist zu redaktionellen Satzungsänderungen berechtigt, sofern diese durch gesetzliche Einwände oder das Registergericht erforderlich werden. Diese Satzung wurde am 14.09.1994 beschlossen. 

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